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messung von schall, vibration, chemischer stoffe und elektromagnetischer felder
ARBEITSPLATZMESSUNGEN
Die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz haben oberste Priorität. Verschiedene gesetzliche Vorgaben erfordern eine regelmäßige Messung und Überprüfung der Arbeitsumgebung auf potenzielle Gefahren. Wir bieten Ihnen professionelle Arbeitsplatzmessungen an, um die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen und den Gesundheitsschutz zu optimieren.
Unsere Messleistungen:
Als Ingenieurbüro für Chemie und Technik sowie gerichtlich beeideter und zertifizierter Gutachter bieten wir zahlreiche Arbeitsplatzmessungen an. Mit moderner und geeichter Messtechnik erstellen wir rechtskonforme Messungen und Gutachten. Im Anschluss an die Messung und Gutachtenerstellung stehen wir Ihnen in beratender Rolle zur Seite.
- Messung chemischer Stoffe (MAK-Werte)
- Schall- und Vibrationsmessungen
- Staubmessungen
- EMV-Messungen (Elektromagnetische Felder)
was habe ich von so einer messung?
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Schutz der Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden & Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
- Kompetente Analyse und Dokumentation mit einfacher und bequemer Abwicklung
Weitere Infos zu unseren Messungen:
elektromagnetische verträglichkeit
Messung elektromagnetischer Felder (EMV)
Die Messung elektromagnetischer Felder erfolgt gemäß der Verordnung elektromagnetischer Felder (VEMF) und stellt sicher, dass Arbeitnehmer nicht übermäßigen elektromagnetischen Belastungen ausgesetzt sind.
Wesentliche Aspekte der EMV-Messung:
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Ermittlung der Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte
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Bewertung der Störaussendung und Störfestigkeit von Geräten
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Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung von EMF-Expositionen
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Dokumentation und Unterweisung der Mitarbeitenden
chemische stoffe
Schadstoffmessungen (MAK- und TRK-Werte)
Die Konzentration gefährlicher Stoffe in der Luft wird durch MAK- und TRK-Werte geregelt. Diese Grenzwerte sind in der Grenzwerteverordnung (GKV) festgelegt und bestimmen notwendige Schutzmaßnahmen.
Unsere Leistungen:
MAK-Wert-Messungen zur Bestimmung der maximal zulässigen Arbeitsplatz-Konzentration
TRK-Wert-Messungen, insbesondere für krebserregende Arbeitsstoffe
Vergleichs- und Kontrollmessungen zur kontinuierlichen Überwachung
Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsdokumentationen
lärm und vibration
Vibrationen- und Schallpegelmessungen
Lärm und Vibrationen können langfristige gesundheitliche Schäden verursachen. Die Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) verpflichtet Arbeitgeber, Expositionen so gering wie möglich zu halten.
Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm und Vibrationen:
Messung und Bewertung von Lärmquellen
Identifikation und Kennzeichnung von Lärmbereichen
Bereitstellung und Nutzung von Gehörschutzmitteln
Regelmäßige Dokumentation und Evaluierung
Grenzwerte:
Expositionsgrenzwert für gehörgefährdenden Lärm: 85 dB(A) über 8 Stunden
Auslösewert für gehörgefährdenden Lärm: 80 dB(A) über 8 Stunden