certific | Sicherheit am Arbeitsplatz

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messung von schall, vibration, chemischer stoffe und elektromagnetischer felder

ARBEITSPLATZMESSUNGEN

Die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz haben oberste Priorität. Verschiedene gesetzliche Vorgaben erfordern eine regelmäßige Messung und Überprüfung der Arbeitsumgebung auf potenzielle Gefahren. Wir bieten Ihnen professionelle Arbeitsplatzmessungen an, um die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen und den Gesundheitsschutz zu optimieren.

Unsere Messleistungen:

Als Ingenieurbüro für Chemie und Technik sowie gerichtlich beeideter und zertifizierter Gutachter bieten wir zahlreiche Arbeitsplatzmessungen an. Mit moderner und geeichter Messtechnik erstellen wir rechtskonforme Messungen und Gutachten. Im Anschluss an die Messung und Gutachtenerstellung stehen wir Ihnen in beratender Rolle zur Seite.

was habe ich von so einer messung?

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Weitere Infos zu unseren Messungen:

elektromagnetische verträglichkeit

Messung elektromagnetischer Felder (EMV)

Die Messung elektromagnetischer Felder erfolgt gemäß der Verordnung elektromagnetischer Felder (VEMF) und stellt sicher, dass Arbeitnehmer nicht übermäßigen elektromagnetischen Belastungen ausgesetzt sind.

Wesentliche Aspekte der EMV-Messung:

  • Ermittlung der Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte

  • Bewertung der Störaussendung und Störfestigkeit von Geräten

  • Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung von EMF-Expositionen

  • Dokumentation und Unterweisung der Mitarbeitenden

chemische stoffe

Schadstoffmessungen (MAK- und TRK-Werte)

Die Konzentration gefährlicher Stoffe in der Luft wird durch MAK- und TRK-Werte geregelt. Diese Grenzwerte sind in der Grenzwerteverordnung (GKV) festgelegt und bestimmen notwendige Schutzmaßnahmen.

Unsere Leistungen:

  • MAK-Wert-Messungen zur Bestimmung der maximal zulässigen Arbeitsplatz-Konzentration

  • TRK-Wert-Messungen, insbesondere für krebserregende Arbeitsstoffe

  • Vergleichs- und Kontrollmessungen zur kontinuierlichen Überwachung

  • Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsdokumentationen


lärm und vibration

Vibrationen- und Schallpegelmessungen

Lärm und Vibrationen können langfristige gesundheitliche Schäden verursachen. Die Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) verpflichtet Arbeitgeber, Expositionen so gering wie möglich zu halten.

Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm und Vibrationen:

  • Messung und Bewertung von Lärmquellen

  • Identifikation und Kennzeichnung von Lärmbereichen

  • Bereitstellung und Nutzung von Gehörschutzmitteln

  • Regelmäßige Dokumentation und Evaluierung

Grenzwerte:

  • Expositionsgrenzwert für gehörgefährdenden Lärm: 85 dB(A) über 8 Stunden

  • Auslösewert für gehörgefährdenden Lärm: 80 dB(A) über 8 Stunden